Leuchtstofflampenverbot 2023 – Mit uns geht Ihnen ein Licht auf

Bestimmte Beleuchtungsprodukte, die Gefahrenstoffe wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, können Umwelt und Mensch während der Herstellungs- und Recyclingprozesse schädigen. Deshalb wurden sie vom Markt entfernt. Um die Risiken zu reduzieren, gibt es die RoHS-Richtlinie. Diese fördert außerdem die Entwicklung energiesparender und nachhaltiger Leuchtmittel, stärkt die Kreislaufwirtschaft und begünstigt eine transparente Information der Verbraucher. So wurden bereits im Februar Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel
(CFLni) und kreisförmige Leuchtstofflampen abgeschafft. Seit dem 25. August betrifft die sogenannte Ausphasung nicht-nachhaltiger Lichtquellen auch lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen. Die Ökodesign-Verordnung 2019/2020 der EU-Kommission bedeutet ebenfalls das Aus aller Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9) seit dem 1. September 2023.

Bestehende Leuchtmittel können Sie nun durch konforme LEDVANCE LED-Alternativen zu ersetzen. Sie müssen gegebenenfalls auf Kompatibilität mit dem vorhandenen Vorschaltgerät geprüft werden. Ob ein entsprechendes Umrüstkit benötigt wird, können Sie in der Produktbroschüre von LEDVANCE überprüfen.

Altgeräte können direkt ausgetauscht oder mithilfe von Sanierungseinsätzen nachgerüstet werden. Mehr Informationen zu Sanierungslösungen erhalten Sie in der Produktbroschüre von SITECO.