EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Am 25. Dezember 2018 ist die Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Die EU legt darin Maßnahmen mit dem Ziel fest, Energie und CO2 einzusparen. Bis zum 25.10.2020 muss sie in nationales Recht umgewandelt werden. Was also im nationalen Recht stehen wird, ist heute nicht bekannt. Eine der Maßnahmen aus der Richtlinie fordert regelmäßige unterjährliche Verbrauchsinformationen für den Endverbraucher, damit dieser seinen Energieverbrauch selbst positiv beeinflussen kann.

Um die regelmäßigen Verbraucherinformationen gewährleisten zu können, sind zukünftig „fernablesbare“ Zähler verpflichtend vorgeschrieben. Als „fernablesbar“ gilt jede Kommunikationsform, bei der keine Vorortablesung durch Auslesepersonal erfolgen muss, um den Zählerstand festzustellen, hier Beispiele: M-Bus, Impuls aber auch Funk. Die Fernauslesbarkeit bietet zukünftig auch die Möglichkeit zu einer Anbindung an ein Smart-Home-System.

Die wichtigsten Meilensteine der EU-Richtlinie: Ab dem 25.10.2020 dürfen nur noch „fernablesbare“ Zähler (neu-) installiert werden, ab dem 01.01.2027 müssen alle Bestandsanlagen „fernablesbar“ sein