Neubauförderung KfW ab 20.04.22 wieder mit Einschränkungen möglich!

Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 07.12.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage “Technische Mindestanforderungen” enthaltenen Vorgaben mit folgenden Abweichungen:

Das Angebot wird über die üblichen Programmstrukturen der KfW abgewickelt und es wird nur die Kreditvariante angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.