Förderprogramm Kommunalrichtlinie – Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie mit überarbeiteten und neuen Förderschwerpunkten veröffentlicht.

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie sind seit dem 1. Januar 2019 Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung umfassend antragsberechtigt. Auch öffentliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind antragsberechtigt. Darüber hinaus sind kulturelle Einrichtungen, Sportvereine und Werkstätten für behinderte Menschen antragsberechtigt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie