BAFA startet Förderung für gewerbliche E-Lastenräder

Förderfähig ist die Anschaffung von gewerblich genutzten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u. a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024. Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html